Gegenstand des Unternehmens ist im Fall des Aufstiegs in die 2. Bundesliga / Bundesliga der Lizenzfußball und bei Zugehörigkeit unterhalb der Bundesliga und 2. Bundesliga der Vertragsspielerfußball, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) sowie des Berliner Fußball Verbandes (BFV) dies zulassen, auch der in deren Spielklassen betriebene Fußballsport. Soweit die sportlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den Unterhalt einer eigenen 1. Mannschaft als Lizenzspielermannschaft am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen, dem Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga, an den Wettbewerben um den lokalen Liga-Pokal und den DFB-Pokal teilgenommen werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen, die nicht Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder Inhaber einer Zulassung des DFB sind, beteiligen. Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga im Falle des Aufstiegs in eine der beiden Spielklassen die ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband. Das Unternehmen unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, des DFB, des NOFV, des BFV sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist im Falle des Aufstiegs in die 3. Liga und eines weiteren Aufstiegs in die 2. Bundesliga bzw. Bundesliga der Strafgewalt des Ligaverbandes und des DFB unterworfen, bei der Zugehörigkeit zur Regionalliga der des NOFV. Die Regelungen des zwischen dem Ligaverband und dem DFB geschlossenen Grundlagenvertrags sind für die Gesellschaft ebenfalls verbindlich bei einem Aufstieg in die 2. Bundesliga bzw. Bundesliga. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
Muster GmbH
Gesellschaftszweck laut Handelsregister:
Gegenstand des Unternehmens ist im Fall des Aufstiegs in die 2. Bundesliga / Bundesliga der Lizenzfußball und bei Zugehörigkeit unterhalb der Bundesliga und 2. Bundesliga der Vertragsspielerfußball, soweit Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) sowie des Berliner Fußball Verbandes (BFV) dies zulassen, auch der in deren Spielklassen betriebene Fußballsport. Soweit die sportlichen Voraussetzungen vorliegen, soll durch den Unterhalt einer eigenen 1. Mannschaft als Lizenzspielermannschaft am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen, dem Spielbetrieb der 3. Liga oder Regionalliga, an den Wettbewerben um den lokalen Liga-Pokal und den DFB-Pokal teilgenommen werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen, die nicht Lizenznehmer des Ligaverbands und/oder Inhaber einer Zulassung des DFB sind, beteiligen. Die Gesellschaft erwirbt mit der Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga oder 2. Bundesliga im Falle des Aufstiegs in eine der beiden Spielklassen die ordentliche Mitgliedschaft im Ligaverband. Das Unternehmen unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, des DFB, des NOFV, des BFV sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) als Beauftragter des Ligaverbandes. Das Unternehmen ist im Falle des Aufstiegs in die 3. Liga und eines weiteren Aufstiegs in die 2. Bundesliga bzw. Bundesliga der Strafgewalt des Ligaverbandes und des DFB unterworfen, bei der Zugehörigkeit zur Regionalliga der des NOFV. Die Regelungen des zwischen dem Ligaverband und dem DFB geschlossenen Grundlagenvertrags sind für die Gesellschaft ebenfalls verbindlich bei einem Aufstieg in die 2. Bundesliga bzw. Bundesliga. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
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