Körperbehinderten durch Anleitung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung einen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Dies wird durch Angebote von Arbeit, Fort- und Weiterbildung und sozialpädagogische Trainingsmaßnahmen erreicht. Im übrigen ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die mit den Zielen der Diakonie und dem Gegenstand des Unternehmens im Einklang stehen. Zur Durchführung und Erfüllung des Gegenstands des Unternehmens verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Auch darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ergänzung: Die Gesellschaft versteht ihre Aufgabe als Lebens- und Wesensäußerung der evangelischen Kirche und als Auftrag zur Ausübung christlicher Nächstenliebe. Die Gesellschaft strebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Württemberg e.V. an. Die Gesellschaft verpflichtet sich, mit ihren privatrechtlich angestellten Mitarbeitern Arbeitsverträge abzuschließen oder bestehende Arbeitsverträge dahingehend zu ändern, dass deren Mindestgehalt mit den Beschlüssen und Entscheidungen der Arbeitsrechtlichen Kommission und ihres Schlichtungsausschusses übereinstimmt.
ISAK – Initiative zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Körperbehinderte – GmbH
Gesellschaftszweck laut Handelsregister:
Körperbehinderten durch Anleitung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung einen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Dies wird durch Angebote von Arbeit, Fort- und Weiterbildung und sozialpädagogische Trainingsmaßnahmen erreicht. Im übrigen ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die mit den Zielen der Diakonie und dem Gegenstand des Unternehmens im Einklang stehen. Zur Durchführung und Erfüllung des Gegenstands des Unternehmens verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Auch darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ergänzung: Die Gesellschaft versteht ihre Aufgabe als Lebens- und Wesensäußerung der evangelischen Kirche und als Auftrag zur Ausübung christlicher Nächstenliebe. Die Gesellschaft strebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Württemberg e.V. an. Die Gesellschaft verpflichtet sich, mit ihren privatrechtlich angestellten Mitarbeitern Arbeitsverträge abzuschließen oder bestehende Arbeitsverträge dahingehend zu ändern, dass deren Mindestgehalt mit den Beschlüssen und Entscheidungen der Arbeitsrechtlichen Kommission und ihres Schlichtungsausschusses übereinstimmt.
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